§ 11 TSchG Sachkunde

Kontaktaufnahme über: 06124/7024765 o. 0177/6337210

Einen Nachweis darüber, dass Sie eine gute Ausbildung besitzen und eine ausreichende Sachkunde haben, wird von jedem Veterinäramt verlangt. Nach Abschluss der Ausbildung zum Hundeverhaltensberater nach Vera Müller wird die Abschlussprüfung durch einen Amtstierarzt vorgenommen. Unsere Lerninhalte der Ausbildung entsprechen den aktuellen Erkenntnissen aus der Kynologie, Ethologie, Wissenschaft und Neurobiologie und den Vorgaben für die Sachkunde nach § 11 TSCHG. Unsere Dozenten können auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen und können Sie deshalb auf die Prüfungen bei den Veterinärämtern ausreichend vorbereiten.
Unsere Zertifikate der bestandenen Prüfungen können Sie dort als Nachweis vorlegen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, helfen wir Ihnen.

Bei der Ausbildung zum Zertifizierten Trainer Fachrichtung Hundeverhaltensberatung ZfTT müssen Sie bereits bei Anmeldung eine Ausbildung zum Hundetrainer und den Sachkundenachweis nach § 11 TSCHG sowie die gewerbliche Tätigkeit als Hundetrainer oder eine Mitarbeit/Anstellung in einer Hundeschule nachweisen.

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