Hundeverhaltensberater Studienablauf-Voraussetzungen-Abschluß

Kontaktaufnahme über: 06124/7024765 o. 0177/6337210

Die Ausbildung zum Hundetrainer/Hundeverhaltensberater nach Vera Müller®, (Kombiausbildung Hundetrainer und Verhaltensberater), amtstierärztlich geprüft in Theorie/Praxis, dauert 14 Monate (20 Module plus 3-tägige Prüfung) und findet meist an Wochenenden und in Blockwochen/Blocktagen statt. Sie wird in Kleingruppen (max.  6 TN) durchgeführt.

Der Unterricht wird durch umfangreiches Lernmaterial (Skripte, Präsentationen, Bildmaterial) ergänzt, welches speziell für den Studiengang Hundetrainer/Hundeverhaltensberater nach Vera Müller ®, amtstierärztlich geprüft, erstellt wurde. Das Lernmaterial dient zur Vorbereitung auf die Seminare und als Nachschlagewerk.

Praktische Übungen absolvieren die Teilnehmer an ihren mitgebrachten Hunden. Weiterhin hospitieren die Teilnehmer bei meinen Trainings und haben so Einblick in meinen Hundeschulbetrieb.

Ein professionelles, kompetentes Dozententeam bestehend aus Vera Müller (der Gründerin, Hundetrainer/Verhaltenstherapie), Dr. Daniela Zurr (Tierärztin für Verhaltenstherapie, TTTouch Practioner, international bekannt) und Tierarzt Peter Rosin steht Ihnen qualifiziert zur Seite Dozententeam.

Auch werden die Teilnehmer während der Selbstlernphase von uns begleitend fachlich betreut. Die hierfür vorgesehenen Zeiten und Termine entnehmen Sie bitte dem Punkt „Studienberatung“.

Nach Eingang der Anmeldung und Zahlung des Einmalbetrages bzw. der 1. Rate senden wir Ihnen die weiteren Informationen zur Ausbildung (Ausbildungsplan, Bücherliste, Prüfungsordnung etc.) zu.  Das 1. Skript erhalten Sie 4 Wochen vor Kursbeginn per Post oder online zur Verfügung gestellt. Die umfangreichen Skripte dienen zur Vorbereitung für den nächsten Kurstermin und für die Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungsordnung erhalten Sie bei Kursbeginn.

Studienvoraussetzungen:

1. Mindestalter 19 Jahre

2.  Realschulabschluss oder eine abgeschlossene  Berufsausbildung müssen nachgewiesen werden.

3. Vorliebe und ausgeprägtes Interesse für Hunde, Medizin und Wissenschaft

4. Durchhaltevermögen, Wissensdurst, Kreativität, hohe Frustrationstoleranzgrenze

5. Fähigkeit, kompliziertere Zusammenhänge zu erfassen

6. Ruhe, Geduld und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit an und mit Hunden

7. Angstfreier und sachgerechter Umgang mit Hunden

8. Freundlicher Umgang mit Mensch und Tier

9. Soziale Kompetenz

10. Kommunikationsfähigkeit

11.  Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstreflektion

Die geforderte Eignung zur Teilnahme wird zusätzlich durch ein persönliches Bewerbungsgespräch ermittelt .

Studienabschluss

Am Ende jeden Studiengangs ist eine Facharbeit anzufertigen. Weiterhin wird beim Hundeverhaltensberater eine Zwischenprüfung nach dem 1. Jahr durchgeführt. Auch eine Abschlussprüfung ist Bestandteil jeder Ausbildung sowie das Führen eines Berichtsheftes. Die Prüfung beim Hundeverhaltensberater besteht aus einem schriftlichen, praktischen und einem mündlichen Teil (Fachgespräch) und wird von einem Verhaltenstierarzt und einem Amtsveterinär bei uns durchgeführt. Danach muss die Erlaubnis nach § 11 beim für Sie zuständigen Veterinäramt beantragt werden (ob noch eine Prüfung erfolgen muss, ist von Vetamt zu Vetamt unterschiedlich). Erst mit dieser Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat und eine Dauerlizenz zur Nutzung: Hundeverhaltensberater nach Vera Müller ®, amtstierärztlich geprüft oder je nach Ausbildungsgang ein Zertifikat zum Hundetrainer (12 Monate).

Einen Nachweis darüber, dass Sie eine gute Ausbildung besitzen und eine ausreichende Sachkunde haben, wird von jedem Veterinäramt verlangt. Nach Abschluss der Ausbildung zum Hundeverhaltensberater bei uns wird die Abschlussprüfung durch einen Amtstierarzt vorgenommen. Beim Ausbildungsgang Hundetrainer wird die Prüfung von einem Tierarzt und mir abgenommen. Unsere Alle Lerninhalte entsprechen den aktuellen Erkenntnissen aus der Kynologie, Ethologie, Wissenschaft und Neurobiologie. Unsere Dozenten können auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen und können Sie deshalb auf die Prüfungen bei den Veterinärämtern ausreichend vorbereiten.
Unser Zertifikat der bei uns bestandenen Prüfung können Sie dort als Nachweis vorlegen.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, helfen wir Ihnen.

Diese Bezeichnung Hundeverhaltensberater nach Vera Müller ist patentrechtlich geschützt und bei Verstoss gegen das Tierschutzgesetz oder/und gegen unser Leitbild muss das Zertifikat und die damit verbundenen Rechte an uns zurückgegeben werden.

Die Absolventen aller Ausbildungsgänge werden nach bestandener Abschlussprüfung von uns vor Ort mind. 1x jährlich überprüft und sind verpflichtet, diese Überprüfung durchführen zu lassen. Diese Überprüfung wird mit dem Veterinäramt zusammen durchgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt ZfTT. Sollte sich herausstellen, dass der Absolvent nicht tsd-konform arbeitet oder seine Kenntnisse nachgelassen haben o.ä., ergeht Meldung ans Veterinäramt.

Wer weitere Vergünstigungen (Rabattaktionen, Teilnahme an Camps, Unterstützung bei der Werbung etc.) erhalten möchte, muss mindestens 2 Fortbildungen jährlich nach Abschluss der Ausbildung nachweisen.

Eine einmalige Wiederholung der Prüfung bei uns bei Nichtbestehen ist möglich. Genaueres entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung, die Ihnen bei Kursbeginn ausgehändigt wird.

Nachholen

Sie sind nachweisbar krank und können am Präsenzunterricht nicht teilnehmen?

Keine Sorge, den detaillierten Unterricht können Sie in einem anderen Kursblock nachholen.

Bitte beachten!!!

Der Antrag auf die erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz (1) Abs. 3 und Abs. 8f muss beim zuständigen Veterinäramt (im Anschluss an die Ausbildung) gestellt werden.

Hundeverhaltensberater Studieninhalte und Auszug Prüfungsordnung

Termine und Kosten Hundeverhaltensberater

Gründung ZfTT

Profil der Gründerin

Arbeitsweise

Dozententeam

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